Das Land Hessen hat die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten bereits im Jahr 2005 zur Pflicht gemacht. Seit dem müssen mindestens Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Ältere Wohnungen und Häuser müssen seit dem 31. Dezember 2014 nachgerüstet sein.
Weitere Infos: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/rauchmelder_deutsch_5.pdf
Quelle: https://innen.hessen.de/sicherheit/feuerwehr/rauchwarnmelder-retten-leben